Beiträge zum Thema Haftung

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Rückstellungen für Instandhaltung bei Gebäuden sind nach § 249 HGB verpflichtend, wenn fällige Maßnahmen bis drei Monate nach Bilanzstichtag nachgeholt werden sollen. Sie dienen der realistischen Abbildung wirtschaftlicher Verpflichtungen und müssen nachvollziehbar kalkuliert sowie sorgfältig dokumentiert werden....